Die Ausbildung als Straßenbauer*in dauert drei Jahre und beginnt jeweils zum 01. August des jeweiligen Jahres. Es handelt sich um eine duale Ausbildung, bei der die praktischen Kenntnisse in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Betriebe Lemgo erworben werden und die theoretischen Inhalte am Lüttfeld-Berufskolleg des Kreises Lippe in Lemgo und dem Carl-Servering-Berufskolleg in Bielefeld vermittelt werden.
Um diese Ausbildung antreten zu können, benötigen Sie einen erfolgreichen Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse. Wenn Sie sich in Ihrer Schulzeit für die Unterrichtsfächer Werken/Technik, (welches beispielsweise für die Arbeit mit verschiedenen Werkzeugen und Maschinen und für das technische Zeichnen nützlich ist) Chemie (für das Herstellen von Materialmischungen) und Physik (welches zum Beispiel für das Verständnis der Wirkung von Kräften und Hebelarten wichtig ist), begeistern konnten und außerdem ein gewisses Maß an handwerklichem Geschick, Sorgfalt und Umsicht mitbringen, ist die Ausbildung als Straßenbauer*in genau das Richtige für Sie.
Während Ihrer Ausbildung werden Sie lernen, wie man einen Straßenoberbau (Trag- und Deckschicht) herstellt, Randbefestigungen, Pflaster- und Plattenbeläge verlegt und Baumaschinen für den Straßenbau bedient. Außerdem werden Sie die Ausführungsqualität der anfallenden Arbeiten prüfen und ein Aufmaß erstellen. Sie unterhalten alle städtischen Straßen, Gehwege sowie Einbauten der Alten Hansestadt Lemgo. Darüber hinaus bieten wir Ihnen zahlreiche überbetriebliche Lehrgänge im HBZ Lemgo an, um Ihre Kenntnisse zu vertiefen und erweitern.
Die Alte Hansestadt Lemgo bietet Ihnen eine gesicherte Ausbildungsvergütung von 1068,26 € im ersten Ausbildungsjahr, 1.118,20 € im zweiten Ausbildungsjahr und 1.164,02 € im dritten Ausbildungsjahr. Darüber hinaus bieten wir eine Begleitung durch erfahrende Ausbilderinnen und Ausbilder sowie ein freundliche Arbeitsatmosphäre in einem fortschrittlichen Dienstleistungsunternehmen.
Die Alte Hansestadt Lemgo ist darum bemüht, die guten und engagierten Auszubildenden nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss weiter zu beschäftigen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass freie Stellen zur Verfügung stehen.
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